REACh

Der „Stoff“ den wir an Sie liefern ist metallisches Chrom, bzw. Nickel. Diese „Stoffe“ sind nicht registrierungspflichtig. Sie enthalten auch keine registrierungspflichtigen Bestandteile.

Im Rahmen der REACh-Verordnung sind wir lediglich nachgeschalteter Anwender (Downstream User). Keiner der bei uns eingesetzten „Stoffe“ wird von uns Hergestellt oder Importiert. Wir unterliegen damit keiner Vorregistrierungs- bzw. Registrierungspflicht.

In den meisten Fällen sind jedoch auch unsere Lieferanten weder Hersteller noch direkte Importeure, sondern lediglich Formulierer. Als solcher haben diese somit auch keinen direkten Einfluss auf die Vor-/ Registrierung. Uns wurde aber die Vorregistrierung aller von uns benötigten Stoffe bereits bestätigt, so dass wir Ihnen weiterhin die gewohnte Qualität zusichern können. Darüber hinaus werden wir uns selbstverständlich bemühen, dass die vorregistrierten Stoffe in Zukunft auch registriert werden.

Download als Brief (.pdf)
Weiterführende Informationen auf der Website der ECHA (Europäische Chemikalienagentur):
Broschüre: „REACH – Das neue EU-Chemikalienrecht(2 Seiten)

Broschüre: „Vorregistrierung(2 Seiten)

Liste vorregistrierter Stoffe; Stand 27.03.2009 (Download-Link; ca. 15MB)
Kandidatenliste der SVHC’s